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ZV Auftrag nicht ausgeführt.

Verfasst: Mo 9. Sep 2019, 15:25
von luna
Hallo,
leider habeich ich mit ZV nicht viel zu tun. Nun sollte ich aber (Kollegin längerer Zeit krank)einen ZVantrag zu folgndem Sachverhalt erstellen und dieser war dann auch direkt falsch gemacht :oops: Sorry ich weiß aber nun nicht genau was ich machen muss (ist bestimmt eine ,,dumme "Frage ) aber wie schon beschrieben habe ich ganz wenig mit ZV zu tun möchte es aber doch ein wenig verstehen.
Wir haben ein Versäumnisurteil sowie ein Urteil gegen den Schuldner. Nun sollte hier vollstreckt werden. Wir haben zu den ZV Auftrag eine beglaubigte Abschrift des Urteils sowie eine Abschrift des Versäumnisurteils zugefügt. Nun bekommen wir ein Schreiben der Gerichsvollzieherin:
Der Auftrag kann nicht zur Ausführung gelangen, da die Voraussetzungen gem. 750 ZPO (Titel, Klausel, Zustellung nicht vorliegen. Sie haben ein Urteil des AG...in beglaubigter Abschrift und ein Urteil des AG... in einfacher Abschrift beigefügt. Zum Zwecke der ZV wird jeweils eine Ausfertigung mit Klausel und Zustellung benötigt. Desweiteren ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar. Der Nchweis der Sicherheitsleistung liegt nicht vor. Die Vollstreckug aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
Danke

Re: ZV Auftrag nicht ausgeführt.

Verfasst: Mo 9. Sep 2019, 20:01
von Beckerle
1. Sie müssen die Vollstreckbare Ausfertigung einreichen, nicht nur eine begl. Abschrift.

2. ZV ohne SHL ist möglich, §720a ZPO.

Re: ZV Auftrag nicht ausgeführt.

Verfasst: Mi 18. Sep 2019, 14:02
von OGV Wehling
Sie müssen die vollstreckbaren Ausfertigungen dem GV überreichen. Diese müssen sie beim Gericht beantragen.

Sollte das Urteil bereits rechtskräftig sein, gleich noch einen Rechtskraftvermerk bei Gericht beantragen.
Dann braucht überhaupt keine Sicherheitsleistung mehr erbracht werden.