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Gerichtsvollzieherkosten

Verfasst: Di 21. Aug 2018, 19:37
von Lea-Alina
Hallo,

ich arbeite in Niedersachsen und habe einen Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt beauftragt, die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Leider ist die ZV ins "Leere" gelaufen :-(.

Normalerweise sind wir als Kommune von der Zahlung der Gebühren befreit und müssen den Gerichtsvollziehern lediglich die Auslagen erstatten. Nun verlangt der Gerichtsvollzieher aus Sachsen-Anhalt die vollumfängliche Begleichung seiner Kostenrechnung und begründet damit, dass die Gebührenbefreiung nicht in Sachsen-Anhalt greift.

Jetzt bin ich verunsichert und hoffe, hier im Forum eine Antwort zu erhalten.

Herzlichen Dank und beste Grüße,
Lea-Alina

Re: Gerichtsvollzieherkosten

Verfasst: Mo 27. Aug 2018, 09:58
von gvesther
Die Antwort dürfte sich aus dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Sachsen-Anhalt ergeben.

§ 74
Kosten der Vollstreckung wegen Geldforderungen
(1) Für Amtshandlungen nach Teil 1 werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.

Re: Gerichtsvollzieherkosten

Verfasst: So 1. Sep 2019, 10:13
von fronbote
Die Kostenfreiheit bei GV-Kosten richtet sich nach § 2 Gerichtsvollzieherkostengesetz. Danach sind erstmal nur der Bund und die Länder von den Zahlungen der Kosten befreit. Gebührenbefreiungen richten sich nach Abs. 2. Bei welcher Institution arbeitest Du genau?