Schuldner nicht auffindbar

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carlos123456789
Beiträge: 2
Registriert: So 9. Feb 2014, 13:19
Bundesland: RLP

Schuldner nicht auffindbar

Beitrag von carlos123456789 »

Hallo,

angenommen man schickt einen GV los (mit rechtsgültigen Titel) um Taschenpfändung und Abnahme der EV bei eine Schuldner machen zu lassen und der GV sendet die Pfändungsunterlagen zurück mit dem Hinweis dass der Schuldner unbekannt verzogen sei.
Dies war die Alte Adresse des Schuldners.

Dann wendet man wieder Kosten auf und beauftragt wieder eine GV, (in einem anderen Ort, dort besitzt der Schuldner ein Mehrfamilienhaus...diese Adresse ist bekannt....) kreuzt in dem Auftrag an:
Beim Melderegister nachfragen
-Trägern der Rentenversicherung nachfragen
-KFZ-Amt nachfragen

Kommt zurück mit dem Hinweis:
Unter der Adresse ist Schuldner nicht zu ermitteln
Laut Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt ist der Schulter unbekannt

Dann könnte man nichts mehr tun,oder?
Am besten das Geld dem Schuldner schenken denn er hat gewonnen????

viele Grüsse
jk1
GV*
Beiträge: 1196
Registriert: Di 30. Mär 2010, 20:36
Bundesland: SN

Re: Schuldner nicht auffindbar

Beitrag von jk1 »

Feststellung der örtlichen Meldeverhältnisse, Gewerberegister, Handels- bzw. Vereinsregister, Grundbuchamt...
Es gibt viele Möglichkeiten, aber im Forum gibt es keine Rechtsberatung, nur Rechtsauskunft.
machsch morgen
carlos123456789
Beiträge: 2
Registriert: So 9. Feb 2014, 13:19
Bundesland: RLP

Re: Schuldner nicht auffindbar

Beitrag von carlos123456789 »

aber im Forum gibt es keine Rechtsberatung, nur Rechtsauskunft.
Klar, ist ja auch nur ein hypothetischer Fall.

Vielen Dank für die Denkanstösse.

Was mir einfallen würde in diesem theoretischen Fall wäre in der Tat Grundbuchamt.

Noch eine letzte Frage:
a)
Was kostet ca. eine Eintragung einer Zwangshypothek?

b)
Beantragung einer Zwangsversteigerung?
OGV Wehling
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Re: Schuldner nicht auffindbar

Beitrag von OGV Wehling »

Antwort:

a) ist eine Wertgebühr, also je nach der Höhe der Forderung, Auskunft erteilt das zuständige Grundbuchamt.

b) müssen sie selbst entscheiden.
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