Erhöhung Jahreshöchtsbetrag bei Vertretung § 3 GVEntschVO

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homer_gv00
Beiträge: 4
Registriert: Di 7. Apr 2009, 19:15

Erhöhung Jahreshöchtsbetrag bei Vertretung § 3 GVEntschVO

Beitrag von homer_gv00 »

Gem. § 3 Abs. 4 GVEntschVO erhöht sich der Jahreshöchstbetrag um 20,45 €/Tag (nach dem 64.Tag) für die Vertretung eines Kollegen.
Hat jemand eine Idee, wie das ist, wenn man den Jahreshöchstbetrag gar nicht erreicht hat ??
In meiner Jahresabrechnung für 2012 wurde durch die Dienststelle zwar der Betrag für die Erhöhung (87 Tage a 20,45 €) ausgerechnet, findet aber in der Festsetzung der zustehenden Gebührenanteile keine Berücksichtigung, da ich den Jahreshöchstbetrag bei den Gebühren gar nicht erreicht habe.
M.E. kann das aber doch nicht sein ? Da wäre man ja dreifach bestraft, zum einen mit der Vetretung des Kollegen, mit dem Nichterreichen des Jahreshöchstbetrages und letztlich der Nichtberücksichtigung der Erhöhung?!
OGV Lueg
Beiträge: 250
Registriert: Mi 28. Jan 2009, 16:48
Bundesland: Nds

Re: Erhöhung Jahreshöchtsbetrag bei Vertretung § 3 GVEntschVO

Beitrag von OGV Lueg »

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